1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtliche Beziehung zwischen Zermatt Tourismus und dem Kunden beim Kauf des Destinationsgutscheins. Mit dem Kauf eines Destinationsgutscheins, anerkennt und akzeptiert der Kunde die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gelten zudem die Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen der Webseite https://www.zermatt.swiss/datenschutz. Der Kunde wird gebeten, diese sorgfältig durchzulesen.
1.2. Die rechtliche Beziehung zwischen dem Kunden und dem Leistungspartner (siehe unten 2.2) wird ausschliesslich in den jeweiligen Verträgen zu den durch den Leistungspartner angebotenen Dienstleistungen und Produkte geregelt. Zermatt Tourismus wird durch den Verkauf des Destinationsgutscheins nicht in die rechtliche Beziehung zwischen dem Kunden und dem Leistungspartner eingebunden. Zermatt Tourismus ist auf keinen Fall für die vom Leistungspartner angebotenen Dienstleistungen und Produkte verantwortlich. Durch die Beziehung zwischen dem Kunden und dem Leistungspartner entstehen keinerlei rechtliche Pflichten für Zermatt Tourismus.
1.3. Das ausstehende Gutscheinguthaben pro Inhaber (dies kann der Kunde selbst oder eine Person sein, an welche der Gutschein verschenkt oder übertragen wurde) darf in keinem Zeitpunkt CHF 3'000.00 übersteigen, unabhängig davon, ob der Inhaber einen oder mehrere Gutscheine hält. Der Kunde hat diesen Grenzwert beim Erwerb bzw. bei der Übertragung von Gutscheinen zu beachten und einzuhalten. Zermatt Tourismus behält sich das Recht vor, zu überprüfen, ob ein Kunde Gutscheine im Wert von über CHF 3'000.00 hält und den Kunden zur Überprüfung zu kontaktieren. Personen, die höhere Guthaben halten, können durch ZT vom Kauf weiterer Gutscheine gesperrt werden, bis die Limite von CHF 3'000.00 unterschritten ist.
2.1. Zermatt Tourismus betreibt eine Internetplattform und eine App, auf welcher der Kunde den Destinationsgutschein kaufen kann. Nachdem der Kunde den Destinationsgutschein online bestellt und bezahlt hat, wird der Destinationsgutschein in Form eines Strichcodes generiert und ausgestellt.
2.2. Der Destinationsgutschein berechtigt ausschliesslich zur bargeldlosen Bezahlung von bestimmten Dienstleistungen oder Produkte der Leistungspartner. Die Leistungspartner haben sich gegenüber Zermatt Tourismus verpflichtet, Destinationsgutscheine als Bezahlung für die von ihnen angebotene Dienstleistungen und Produkte nach Massgabe der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren.
2.3. Der Destinationsgutschein wird ausschliesslich für die Bezahlung von üblichen Dienstleistungen und Produkten der Leistungspartner akzeptiert. Die üblichen Dienstleistungen und Produkte der Leistungspartner werden durch die Leistungspartner nach Treu und Glauben definiert. Der Kunde kann gegenüber Zermatt Tourismus keinen Anspruch geltend machen, wenn der Destinationsgutschein durch die Leistungspartner für den Bezug von bestimmten Dienstleistungen oder Gütern nicht akzeptiert wird.
2.4. Die Liste der Leistungspartner, bei denen ein Destinationsgutschein eingelöst werden kann, wird auf der Webseite von Zermatt Tourismus publiziert. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste. Zermatt Tourismus behält sich das Recht vor, diese Liste jederzeit zu ändern.
2.5. Zermatt Tourismus behält sich das Recht vor, den Destinationsgutschein für die Bezahlung von den von Zermatt Tourismus angebotenen Dienstleistungen und/oder Produkten zu akzeptieren.
3.1. Der Verkaufspreis des Destinationsgutscheins wird in Schweizer Franken angegeben und enthält bereits eine allfällige Mehrwertsteuer. Versandkosten und eventuell auch Gebühren, welche beim Zahlungsvorgang anfallen, werden extra verrechnet. Diese sind in der Bestellzusammenfassung genau beziffert. Die Gesamtkosten hängen von der Versandart und allenfalls auch von der Zahlungsart ab. Der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung des Destinationsgutscheins auf der Internetplattform von Zermatt Tourismus angegeben ist, ist ausschlaggebend für den Abschluss des Kaufs.
4.1. Beträgt der Wert des Destinationsgutscheines mehr als die bezahlten Dienstleistungen oder Produkte, so wird der bestehende Destinationsgutschein mit dem Restwert überschrieben.
4.2. Der Destinationsgutschein ist nicht an eine bestimmte Person gebunden. Der Destinationsgutschein kann ohne weiteres formfrei weitergegeben, resp. verschenkt, oder übertragen werden (unter Berücksichtigung der Guthabenlimite gemäss Ziff. 1.3). Es besteht keine Pflicht seitens Zermatt Tourismus oder seitens des Leistungspartners, die Berechtigung des Einlösers zu überprüfen, das Recht dazu wird jedoch ausschliesslich vorbehalten.
4.3. Bereits eingelöste Destinationsgutscheine und Strichcodes werden unabhängig der Berechtigung des ersten Einlösers vom System abgelehnt und nicht mehr akzeptiert.
4.4. Zermatt Tourismus übernimmt keinerlei Haftung für einen verlorenen, gestohlenen oder gefälschten Destinationsgutschein oder Strichcode. In diesen Fällen wird kein neuer Destinationsgutschein oder Strichcode ausgestellt.
5.1. Für den Kauf des Destinationsgutscheins besteht kein Widerrufsrecht.
5.2. Der Destinationsgutschein ist nicht gegen Bargeld einlösbar und wird nicht in bar ausbezahlt.
5.3. Die Gültigkeitsdauer des Destinationsgutschein und des entsprechenden Strichcodes ist auf 10 Jahre ab Ausstellungsdatum begrenzt. Nach dieser Frist verliert der Destinationsgutschein seine Gültigkeit und wird nicht mehr akzeptiert.
6.1. Der Kunde garantiert den Destinationsgutschein nicht in einer Weise zu verwenden, die irreführend, täuschend, unlauter oder anderweitig schädigend für Zermatt Tourismus oder die Leistungspartner ist.
6.2. Jegliche gewerbliche Nutzung des Destinationsgutscheins, insbesondere der Weiterverkauf an Dritte, ist, ausser für Mitglieder von Zermatt Tourismus, strengstens untersagt.
6.3. Das Vervielfältigen, Editieren oder Manipulieren des Destinationsgutscheins ist nicht gestattet.
6.4. Zermatt Tourismus behält sich das Recht vor, den Destinationsgutschein und den entsprechenden Strichcode ohne darüber zu informieren und ohne Rückerstattung für ungültig zu erklären oder zu deaktivieren, Bestellungen zu stornieren oder zu beschränken, oder weitere rechtliche Schritte einzuleiten, wenn vermutet wird, dass ein Destinationsgutschein oder der entsprechende Strichcode auf betrügerische, unrechtmässige oder sonst gegen die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das Schweizer Recht verstossende Weise erworben wurde, verwendet wurde oder verwendet werden könnte.
7.1. Beim Kauf und bei der Einlösung des Destinationsgutscheins werden Personendaten des Kunden gesammelt, bearbeitet, gespeichert und übertragen (namentlich Anrede, Vorname, Nachname, Sprache, Kontaktangaben, Zahlungsinformationen und Konsumverhalten).
7.2. Zermatt Tourismus, unter Einbezug der Bonfire AG, sammelt, bearbeitet, speichert und überträgt diese Daten für die Verwaltung, Abrechnung und für das Inkasso des Destinationsgutscheins und um sicherzustellen, dass die Limite von CHF 3'000 pro Gutscheininhaber nicht überschritten wird.
7.3. Zermatt Tourismus kann diese Daten zudem zur Erhebung eigener Statistiken und zur Weiterentwicklung des touristischen Angebots der Destination Zermatt verwenden (z.B. durch Analysen von Konsumverhalten, Vorlieben und Affinitäten zu bestimmten Produkten oder Dienstleistungen, usw.).
7.4. Zermatt Tourismus kann die gesammelten Daten mit den Leistungspartnern teilen, wobei die Leistungspartner die Daten für die Einlösung des Destinationsgutscheins, zur Erhebung eigener Statistiken und zur Weiterentwicklung ihres Angebots verwenden können.
7.5. Sofern Zermatt Tourismus oder die Leistungspartner die Daten für Marketingzwecke verwenden, wird vorgängig die Einwilligung der Kunden eingeholt.
8.1. Soweit gesetzlich zulässig, ist jegliche Haftung von Zermatt Tourismus, seinen Geschäftsführern, Mitarbeitern und Hilfspersonen gegenüber dem Kunden ausgeschlossen, insbesondere jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden und höhere Gewalt.
8.2. Insbesondere haftet Zermatt Tourismus nicht, soweit gesetzlich zulässig, für Verluste oder Schäden, die von Dritten durch Fälschungen und technologischen Angriffen verursacht werden.
8.3. Soweit gesetzlich zulässig ist der maximale kumulative Betrag, für den Zermatt Tourismus gegenüber den Kunden haftbar gemacht werden könnte, auf die Summe beschränkt, die der Kunde in Zusammenhang mit Kauf des Destinationsgutschein überwiesen hat.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem ursprünglichen Willen der Parteien am nächsten kommt.
Zermatt Tourismus behält sich das Recht vor, die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die in Art. 1.1. erwähnten Dokumente jeder Zeit zu ändern. Der Kunde wird über die Änderungen schriftlich oder auf andere Weise elektronisch informiert und die Änderungen gelten als bestätigt und genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 (dreissig) Tagen nach deren Inkrafttreten Einsprache erhebt.
11.1. Anwendbar auf die Vertragsverhältnisse zwischen Zermatt Tourismus und dem Kunden, einschliesslich der Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit des Vertrages, ist ausschliesslich Schweizer Recht, ohne Rückgriff auf kollisionsrechtliche Normen.
11.2. Die Anwendung des „Wiener Kaufrechts“ (CISG) wird ausdrücklich wegbedungen.
11.3. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist Visp.